Der Mietkauf kann für Gewerbekunden eine geeignete Finanzierungsform für den Erwerb eines Bootes oder einer Yacht darstellen. Dabei wird das finanzierte Objekt regelmäßig bereits während der Vertragslaufzeit wirtschaftlich dem Mietkäufer zugerechnet, während das zivilrechtliche Eigentum zunächst beim Finanzierungspartner verbleiben kann.
Je nach Vertragsgestaltung kann das Boot oder die Yacht beim Mietkäufer bilanziell erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Auch die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach der konkreten Vertragsstruktur. Die Umsatzsteuer kann dabei bereits zu Beginn des Mietkaufvertrages auf die vereinbarte Gesamtleistung anfallen. Ob und in welchem Umfang ein Vorsteuerabzug möglich ist, hängt von den steuerlichen Voraussetzungen des Unternehmens und der Nutzung des Bootes oder der Yacht ab.
Mit Erfüllung der vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen geht das zivilrechtliche Eigentum – abhängig von den Regelungen des jeweiligen Mietkaufvertrages – auf den Mietkäufer über. Aufgrund dieser Struktur wird der Yacht-Mietkauf häufig auch bei gewerblichen Kaufcharter-Modellen eingesetzt.
Ist der Kauf des Bootes oder der Yacht bereits erfolgt, kann je nach Ausgangssituation auch eine Sale-and-Mietkauf-back-Struktur in Betracht kommen. Dabei wird das bereits erworbene Objekt in eine neue Finanzierungsstruktur überführt. Ob eine solche Gestaltung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom konkreten Einzelfall, dem Objekt und den Vorgaben des Finanzierungspartners ab.
Yacht-Mietkauf als Finanzierungsform für Gewerbekunden
Der Yacht-Mietkauf verbindet die Nutzung eines Bootes oder einer Yacht mit einem vertraglich vorgesehenen späteren Eigentumsübergang. Für Vercharterer und andere gewerbliche Nutzer kann diese Finanzierungsform insbesondere dann in Betracht kommen, wenn das Objekt langfristig in das Unternehmen übernommen werden soll.
Wie funktioniert der Yacht-Mietkauf?
Beim Yacht-Mietkauf wird das Boot oder die Yacht über eine vereinbarte Vertragslaufzeit durch Mietkaufraten finanziert. Die Höhe der Raten richtet sich unter anderem nach Kaufpreis, Eigenkapital, Laufzeit und einer gegebenenfalls vereinbarten erhöhten Schluss- oder Blockrate.
Im Unterschied zum klassischen Leasing ist der spätere Eigentumsübergang beim Mietkauf regelmäßig Bestandteil der vertraglichen Gestaltung. Nach vollständiger Erfüllung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen geht das zivilrechtliche Eigentum entsprechend den Regelungen des Mietkaufvertrages auf den Mietkäufer über.
Während der Vertragslaufzeit kann der Mietkäufer das Boot oder die Yacht für die vereinbarte gewerbliche Nutzung einsetzen. Die bilanzielle und steuerliche Behandlung richtet sich nach der jeweiligen Vertragsgestaltung und den steuerlichen Voraussetzungen des Unternehmens.
Vorteile für Vercharterer und gewerbliche Kunden
Der Yacht-Mietkauf kann insbesondere für Vercharterer und andere gewerbliche Nutzer interessant sein, wenn die Yacht langfristig in das Unternehmen übernommen werden soll. Die während des Charterbetriebs erzielten Einnahmen können dabei in die laufende Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsplanung einbezogen werden.

Für die wirtschaftliche Betrachtung sollten neben den Mietkaufraten insbesondere Auslastung, Charterraten, Betriebskosten, Wartung, Versicherung, Liegeplatz und mögliche Eigennutzung berücksichtigt werden. Die vertraglich vereinbarten Raten schaffen dabei eine nachvollziehbare Grundlage für die laufende Finanzplanung.
Die bilanzielle und steuerliche Behandlung des Mietkaufs richtet sich nach der jeweiligen Vertragsgestaltung und den steuerlichen Voraussetzungen des Unternehmens. Sie sollte deshalb mit dem jeweiligen Steuerberater abgestimmt werden.
Yacht-Mietkauf für neue und gebrauchte Yachten
Ein Yacht-Mietkauf kann sowohl für neue als auch für geeignete gebrauchte Boote und Yachten in Betracht kommen. Ob und zu welchen Bedingungen ein Gebrauchtfahrzeug finanziert werden kann, hängt unter anderem von Alter, Wert, Zustand, Kaufpreis und vorgesehener Nutzung des Schiffes sowie von den Vorgaben des jeweiligen Finanzierungspartners ab.
Damit kann der Mietkauf sowohl bei der Anschaffung einer neuen Charteryacht als auch bei der Erweiterung oder Erneuerung einer bestehenden Flotte eingesetzt werden.
Hausbank und weitere Finanzierungspartner
Neben einem Mietkauf können je nach Investitionsvorhaben auch andere Finanzierungsformen oder Finanzierungspartner in Betracht kommen. Dazu zählen beispielsweise klassische Investitionskredite über die Hausbank oder spezialisierte Banken und Finanzierungsgesellschaften.
Welche Struktur geeignet ist, sollte nicht allein anhand des Zinssatzes beurteilt werden. Auch Eigenkapitalanforderungen, Laufzeit, Ratenstruktur, Schluss- oder Blockrate, Sicherheiten und die wirtschaftliche Entwicklung des Charterprojekts sollten berücksichtigt werden.
Fazit: Yacht-Mietkauf für gewerbliche Vorhaben
Der Yacht-Mietkauf kann eine geeignete Finanzierungsform für Gewerbekunden sein, die ein Boot oder eine Yacht langfristig erwerben und gewerblich nutzen möchten. Er verbindet eine vertraglich festgelegte Ratenstruktur mit einem vorgesehenen späteren Eigentumsübergang.
Ob der Mietkauf für ein konkretes Charterprojekt geeignet ist, hängt unter anderem vom Kaufpreis, der vorgesehenen Nutzung, dem Eigenkapitaleinsatz, den Chartereinnahmen, den laufenden Kosten und den wirtschaftlichen Voraussetzungen des Unternehmens ab.
Vorteile des Charter-Mietkaufs
Planbare Finanzierung und flexible Vertragsgestaltung
- Das Boot oder die Yacht kann – abhängig von Vertragsgestaltung und steuerlicher Einordnung – dem betrieblichen Anlagevermögen zugeordnet werden.
- Die laufenden Mietkaufraten werden regelmäßig netto vereinbart; die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.
- Die Umsatzsteuer auf die Mietkaufleistung kann bereits zu Beginn des Vertrages anfallen. Ein Vorsteuerabzug ist möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Je nach Finanzierungspartner kann auch die anfallende Umsatzsteuer in die Finanzierung einbezogen werden.
- Auch geeignete gebrauchte Boote und Yachten können über einen Mietkauf finanziert werden.
- Das wirtschaftliche Eigentum kann abhängig von der Vertragsgestaltung bereits während der Vertragslaufzeit beim Mietkäufer liegen.
- Die Mietkaufraten können für die vereinbarte Vertragslaufzeit festgelegt werden und schaffen damit eine nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage.
- Die Finanzierung kann unabhängig von der bestehenden Hausbank über spezialisierte Finanzierungspartner erfolgen.
- Laufzeit, Ratenhöhe und eine mögliche Schluss- oder Blockrate können je nach Finanzierungspartner und Investitionsvorhaben unterschiedlich gestaltet werden.
- Je nach Finanzierungspartner und Vertragsangebot kann eine Absicherung der Mietkaufraten über ein Ratenausfall-Schutzprogramm möglich sein.
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Neben dem Mietkauf kommen für gewerbliche Bootseigentümer und Yachteigner je nach Vorhaben auch andere Finanzierungsformen in Betracht, beispielsweise ein Investitionskredit oder ein Leasing.
Welche Finanzierungsform geeignet ist, hängt unter anderem vom jeweiligen Boot oder der Yacht, der vorgesehenen Nutzung, der Unternehmensstruktur, dem Eigenkapitaleinsatz und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Vorhabens ab.
