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Yachtleasing & Chartermodelle für Gewerbekunden

Die gewerbliche Vercharterung von Yachten und Booten erfordert neben der Auswahl des geeigneten Schiffes auch eine tragfähige Finanzierungs- und Vertragsstruktur. Für Gewerbekunden stellt sich daher nicht nur die Frage nach dem passenden Boot, sondern auch nach einem wirtschaftlich nachvollziehbaren Chartermodell. Dabei sollten insbesondere Investitionshöhe, Finanzierung, Chartereinnahmen, laufende Kosten, Eigennutzung und mögliche wirtschaftliche Risiken gemeinsam betrachtet werden.

Charterflotte in der Marina

 

Welche Chartermodelle gibt es für Gewerbekunden?

Chartermodelle können je nach Geschäftsmodell, Eigentumsstruktur und vorgesehener Nutzung unterschiedlich aufgebaut sein. Möglich sind beispielsweise klassische Eigentumsmodelle, Leasing- oder Mietkaufmodelle sowie weitere vertragliche Gestaltungen. Welche Struktur für ein konkretes Charterprojekt in Betracht kommt, hängt unter anderem von Investitionshöhe, Eigenkapitaleinsatz, vorgesehener Nutzung, Charterkonzept und steuerlicher Einordnung ab.

 

Gewerbliche Finanzierungsmodelle im Überblick

Je nach Ausgangssituation und Zielsetzung können unterschiedliche Finanzierungs- und Chartermodelle in Betracht kommen:

  • Yachtleasing – Finanzierung über vertraglich vereinbarte Leasingraten bei einer vom jeweiligen Vertrag abhängigen Eigentums- und Restwertstruktur.
  • Sale-and-Charter-Back – vertragliche Gestaltung, bei der Verkauf, Finanzierung und anschließende Charternutzung miteinander verbunden werden können.
  • Kauf-Charter-Modell – verbindet den Erwerb einer Yacht mit ihrer gewerblichen Vercharterung.
  • Investorenmodell – ermöglicht eine wirtschaftliche Beteiligung an einem Charterprojekt, dessen operative Nutzung oder Verwaltung durch Dritte erfolgen kann.

 

Finanzierungslösungen für gewerbliche Charterprojekte

Für Gewerbekunden sollte die Finanzierung auf das jeweilige Chartermodell und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abgestimmt werden. In Betracht kommen beispielsweise Investitionskredit, Leasing, Mietkauf oder weitere vertragliche Finanzierungsformen. Dabei sind insbesondere Kaufpreis, Eigenkapital, Laufzeit, laufende Chartereinnahmen, Kosten des Charterbetriebs und die vorgesehene Nutzung des Bootes oder der Yacht zu berücksichtigen.

Steuerliche Auswirkungen können je nach Vertragsform, Unternehmensstruktur und Nutzung unterschiedlich ausfallen. Die steuerliche Beurteilung sollte deshalb gemeinsam mit dem jeweiligen Steuerberater erfolgen.

 

Mit Chartereinnahmen die eigene Yacht finanzieren

Bei vielen Charterprojekten sollen die laufenden Chartereinnahmen einen Beitrag zur Finanzierung und zu den laufenden Kosten des Bootes oder der Yacht leisten. In welchem Umfang dies möglich ist, hängt unter anderem von Chartergebiet, Auslastung, Charterraten, Betriebskosten, Finanzierung und Eigennutzung ab.

Wie sich Yachtkauf, Finanzierung und Charterbetrieb miteinander verbinden lassen, zeigt unser Artikel Yachtinvest-Finanzierung – Chartermodell clever nutzen. Dort erläutern wir unterschiedliche Strukturvarianten und zeigen, welche Aspekte bei der Kombination von Finanzierung, Charterbetrieb und Eigennutzung berücksichtigt werden sollten.

Ein strukturiertes Yachtinvest-Modell kann private Nutzung, gewerbliche Vermietung und Finanzierung miteinander verbinden. Entscheidend ist, dass Finanzierung, Charterstrategie und Vertragsstruktur aufeinander abgestimmt werden. Auch steuerliche Aspekte, Laufzeiten, Nutzungsrechte, laufende Kosten und wirtschaftliche Risiken sollten von Beginn an berücksichtigt werden.

Eine ausführliche Übersicht zu klassischen Kaufchartermodellen finden Sie zudem unter Kaufchartermodelle: Mit Chartereinnahmen die eigene Yacht finanzieren.

 

Beratung und Strukturierung Ihres Charterprojekts

Jedes Charterprojekt sollte individuell betrachtet werden. Neben der Finanzierung spielen insbesondere die vorgesehene Nutzung, das Chartergebiet, die Vertragsstruktur, die wirtschaftlichen Erwartungen und die steuerliche Einordnung eine Rolle. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater sowie eine realistische Betrachtung der zu erwartenden Einnahmen und Kosten bilden dabei eine wichtige Grundlage.

 

Finanzierungsformen für gewerbliche Charterprojekte

Für gewerbliche Charterprojekte stehen unterschiedliche Finanzierungsformen zur Verfügung. Welche davon in Betracht kommt, hängt von der jeweiligen Unternehmens- und Projektstruktur sowie vom zu finanzierenden Boot oder der Yacht ab.

Nachfolgend stellen wir Ihnen drei wesentliche Finanzierungsformen für den gewerblichen Boots- und Yachtkauf vor:


 

Boot- und Yachtfinanzierung für Gewerbe

Für die gewerbliche Anschaffung eines Bootes oder einer Yacht kann ein Investitionskredit eine geeignete Finanzierungsform darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug dem Unternehmen wirtschaftlich zugeordnet und im Anlagevermögen erfasst werden soll.

Bei einer boots- oder yachtbezogenen Investitionsfinanzierung steht das zu finanzierende Objekt selbst im Mittelpunkt der Finanzierung. Je nach Finanzierungspartner und Vertragsgestaltung können Eigenkapitalanteil, Laufzeit, Tilgungsverlauf und eine mögliche erhöhte Schlussrate an das jeweilige Investitionsvorhaben angepasst werden.

Auch die Besicherung kann objektbezogen gestaltet werden. Abhängig von Boot, Yacht, Registrierung und Finanzierungspartner kommen beispielsweise eine Sicherungsübereignung oder die Eintragung einer Schiffshypothek in Betracht. Welche Sicherheiten im konkreten Fall erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Finanzierungsmodell und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.

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Boot- und Yachtmietkauf für Gewerbe

Der Mietkauf kann für Gewerbekunden eine geeignete Finanzierungsform für den Erwerb eines Bootes oder einer Yacht darstellen. Dabei wird das finanzierte Objekt regelmäßig bereits während der Vertragslaufzeit wirtschaftlich dem Mietkäufer zugerechnet, während das zivilrechtliche Eigentum zunächst beim Finanzierungspartner verbleiben kann.

Je nach Vertragsgestaltung kann das Boot oder die Yacht beim Mietkäufer bilanziell erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Auch die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach der konkreten Vertragsstruktur. Die Umsatzsteuer kann dabei bereits zu Beginn des Mietkaufvertrages auf die vereinbarte Gesamtleistung anfallen. Ob und in welchem Umfang ein Vorsteuerabzug möglich ist, hängt von den steuerlichen Voraussetzungen des Unternehmens und der Nutzung des Bootes oder der Yacht ab.

Mit Erfüllung der vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen geht das zivilrechtliche Eigentum – abhängig von den Regelungen des jeweiligen Mietkaufvertrages – auf den Mietkäufer über. Aufgrund dieser Struktur wird der Yacht-Mietkauf häufig auch bei gewerblichen Kaufcharter-Modellen eingesetzt.

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Boot- und Yachtleasing für Gewerbe

Für Gewerbekunden kann Leasing eine geeignete Finanzierungsform für die Nutzung eines Bootes oder einer Yacht sein. Dabei bleibt das zivilrechtliche Eigentum während der Vertragslaufzeit grundsätzlich beim Leasinggeber, während der Leasingnehmer das Objekt entsprechend den vertraglich vereinbarten Bedingungen nutzt.

Je nach Leasingmodell können Laufzeit, Leasingraten, eine mögliche Mietsonderzahlung sowie ein kalkulierter Restwert unterschiedlich gestaltet werden. Auch saisonale Ratenverläufe können bei bestimmten Charterkonzepten und Finanzierungspartnern in Betracht kommen.

Die bilanzielle und steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Vertragsgestaltung, der Unternehmensstruktur und den steuerlichen Voraussetzungen des Leasingnehmers ab. Leasingraten können unter bestimmten Voraussetzungen als betrieblicher Aufwand berücksichtigt werden. Die steuerliche Einordnung sollte deshalb mit dem jeweiligen Steuerberater abgestimmt werden.

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