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Worauf sollte man beim Yachtkauf achten

Finden Sie hier unsere 5 Top Tipps, die es beim Boots,- bzw. Yachtkauf zu beachten gibt

Das Thema Yacht bzw. Yachtsport ist für viele Menschen und Yachtliebhaber, eine gute Möglichkeit, dem Alltag zu entfliehen und auf dem Wasser mal die Seele baumeln zu lassen.

Sie sind also auf der Suche nach einem Gebrauchtboot oder Gebrauchtyacht? Oder haben Sie vielleicht ihre Traumyacht bereits gefunden, und der professionelle und erfahrene Händler hat ihnen den Wunsch nach einer Yacht so richtig schmackhaft gemacht?

Trotz aller Vorfreude sollten Sie jedoch einen klaren Kopf bewahren und die folgenden Punkte unter Berücksichtigung nehmen. Leider mussten wir in unserer langjährigen Tätigkeit so manches Mal feststellen, dass der Traum vom Traumschiff nach Unterzeichnung des Kaufvertrages und Zahlung des Kaufpreises kurze Zeit später wieder platzte.

Damit dieses wunderschöne Hobby jedoch nicht zum finanziellen Albtraum wird, sollten Sie bereits beim Yachtkauf, egal um welche Art von Boot oder Yacht es sich handelt, einige wichtige Punkte beachten.

In diesem Artikel wollen wir unsere langjährige Erfahrung mit Ihnen teilen und aufzeigen, welche Probleme uns rund um den Yachtkauf häufig über den Weg laufen und wie man diese Herausforderungen bestmöglich aus dem Wege räumen kann.

zum Ratgeber

 

 

1. Augen auf beim Yachtkauf und achten Sie auf alle Dokumente

Insbesondere der Kaufvertrag ist hier von Wichtigkeit. Bei der Übergabe der Kaufsache übergibt der Verkäufer dem Käufer die zum Schiff gehörenden Papiere, Betriebsanleitungen, Wartungsbücher, etc, soweit vorhanden.

Doch welche Dokumente werden benötigt und sollten Ihnen übergeben werden?

Grundsätzlich gibt es einige Eckpunkte, die im Umgang mit Dokumenten wichtig sind:

  • Welches ist das Herkunftsland der Yacht?
  • Wo war die Erstzulassung der Yacht?
  • Welche Relevanz haben die verschiedenen Dokumente im jeweiligen Land?
  • Welche Auswirkungen hat dies z.B. für eine Registrierung in Deutschland?

Lassen Sie die Dokumente, die Vertragsbestandteil werden sollen, zuvor immer sorgfältig prüfen. Denn bereits eine falsch überlegte Unterschrift kann unter Umständen sämtliche Gewährleistungsrechte ausschließen.

 

Yachtkauf Dokumente

 

 

Folgende Dokumente sollte Ihnen der Verkäufer übergeben:

a) Herstellerbescheinigung (Certrificate)

Eine Baubestätigung des Herstellers kann in Form unterschiedlicher Dokumente vorliegen. Die gängisten Formen sind Builder's Certificate oder Manufacturer's Statement of Origin

b) EU-Konformitätserklärung (CE)

Eine EU-Konformitätserklärung ist ein zwingend notwendiges Dokument, das entweder vom Hersteller oder einem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein muss. Mit der CE Declaration of Conformity wird erklärt, dass das Boot oder die Yacht den EU-Anforderungen entspricht. Ihr vorausgestellt ist das CE Zertifikat (CE Type Examinition Certificate oder Report), welches häufig für das Baumuster der Serie ausgestellt wurde.

Quelle: Europa.eu

c) Mehrwertsteuer-Nachweis / Einfuhrumsatzsteuer-Nachweis

Zu den geeigneten Nachweisen (VAT Proof) für die in einem EU Mitgliedsstaat bereits abgeführte Umsatzsteuer für das Boot oder die Yacht zählen:

  • Ursprungsrechnung der Werft beziehunsgweise des ausliefernden Händlers mit Nachweis der Bezahlung
  • Einfuhrumsatzsteuerbescheid mit Nachweis der Bezahlung
  • Bestätigung einer europäischen Zoll- oder Finanzbehörde
  • Belastbarer Nachweis, dass das Boot bzw. die Yacht bereits vor dem 01.01.1985 in die EU eingeführt wurde

d) Handbuch für die Yacht / Handbuch für Schiffsführer

Enthält alle Standard-Spezifikationen zu der Yacht.

 

Desweiteren gibt es noch folgende Dokumente, die Ihnen vorliegen sollten:

  • First Bill of Sale oder Transfer of Title
  • Übergabeprotokoll (Bill of Sale)
  • Schiffsmessbrief (Tonnage Certificate)
  • Registerauszug des Vorbesitzers (Certificate of Registration)
  • Motorleistungserklärung (Engine Power Declaration)
  • Motor Garantie- und Registrierungskarte (Warranty Registration Card)
  • Wartungsnachweise für die Antriebe
  • Nachweis der bisherigen Versicherung über die Schadenfreiheit
  • Foto der Rumpfnummer (Hull Identification Number)
  • Logbücher

Prüfung der Schiffsdokumente

 

2. Wie man sich auf den Yachtkauf vorbereiten sollte:

Auch wenn Sie sich mit Booten und Yachten ein wenig auskennen, so raten wir dennoch zu einer ausführlichen Besichtigung mit anschließender Probefahrt an. Je nachdem wie wertvoll das Boot oder die Yacht sein wird, geht es in den meisten Fällen um eine größere Investition.

Wir empfehlen immer einen Gutachter oder Sachverständigen beim Yachtkauf hinzuzuziehen. Dieser hilft Ihnen dabei festzustellen, welche Dinge genau zu beachten sind und kann den Zustand der Yacht deutlich besser einschätzen als der Laie.

Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Yacht an einem Mangel leidet, den Sie vor Übergabe der Yacht schon hätten kennen können, dann wird es schwierig, den Verkäufer hierfür in die Haftung zu nehmen.

Dabei ist vor allem auf die Vollständigkeit der Angaben zur Yacht selbst zu achten, also z. B. Motorfunktion, Elektrik und Inneneinrichtung. Liegen Mängel an dem Gebrauchtboot vor, sollten diese unbedingt im Vertrag festgehalten werden.

Auch bei Yachten und Booten, die bereits  im Wasser liegen, kann es eventuell sinnvoll sein, die Yacht heraus zu holen und das Unterwasserschiff ausführlich zu überprüfen.

Zur Erkennung von Osmoseschäden sollte eine Sichtprüfung des Rumpfes, sowie eine Feuchtigkeitsmessung mit einem speziellen Gerät durchgeführt werden. Dazu muss die Yacht aus dem Wasser geholt werden und der Rumpf muss mehrere Tage trocknen, bevor die Prüfung durchgeführt werden kann.

 

3. Worauf ist beim Kaufvertrag einer Yacht zu achten?

Der Kaufvertrag über das Boot oder die Yacht sollte möglichst detailliert sämtliche Eigenschaften aufzählen, die von Wichtigkeit sind. Achten Sie auf eine genaue Beschreibung des Zustands der Kaufsache im Zeitpunkt der Übergabe.

Verweisen Sie deshalb immer auf ein Gutachten eines von Ihnen bestellten Sachverständigen. Wenn sich herausstellen sollte, dass eine entsprechende Eigenschaft fehlt, wird man sich zunächst auf die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit berufen und erst anschließend auf die Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung.

 

Yachtkauf Vorbereitung

 

 

4. Was ist bei der Übergabe einer Yacht zu beachten?

Jeder erfahrener Skipper schenkt der Übernahme der Yacht die gebührende Aufmerksamkeit und ausreichend Zeit. Gehen Sie deshalb bei der Übernahme der Yacht mit der gebührenden Sorgfalt vor und nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Unterzeichnen Sie nie ein Übergabeprotokoll ohne gründliche Übernahme der Yacht.

Wenn Sie unüberlegt die Mangelfreiheit des Bootes oder der Yacht schriftlich bestätigen, wird es in einem späteren Streit deutlich schwieriger die Mängel des Bootes oder der Yacht nachzuweisen.

 

5. Das leidige Thema “Mängel an der Yacht”

Leider mussten wir in unserer langjährigen Tätigkeit so einige Male feststellen, dass der Traum von der eigenen Yacht kurz nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages und Zahlung des Kaufpreises zum Albtraum wurde und die eben noch gelebte Vorfreude sich  in Bitterkeit umwandelte.

Häufige Ursachen waren hierbei der Grund:

  • Verdeckte Mängel, die nur der geübte Sachverständige erkannt hätte
  • Maschinenschäden
  • Schäden an der sonstigen Technik
  • Osmoseschäden

Sofern Sie Mängel an dem gekauften Boot oder der Yacht erkennen, sollten Sie den Verkäufer immer möglichst schnell darauf hinweisen, dass diesem die Möglichkeit gegeben wird, den Mangel zu beheben.

Wenn Sie das Boot oder die Yacht als Verbraucher von einem Unternehmer gekauft haben, es sich also um einen sog. Verbrauchsgüterkauf handelt, dann können Sie sich innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf des Bootes oder der Yacht auf § 476 BGB berufen. Danach gilt eine gekaufte Sache als mangelhaft, wenn sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe der Yacht ein Mangel zeigt.

 

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  • Segelkatamarane und Motorkatamarane
  • Semi-Displacement Yachten
  • Offshore-Yachten
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  • Stahl- und Aluminium-Yachten

Wollen Sie weitere Informationen? Dann laden wir Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch ein!

 

 

 

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