Malta Leasing
Die maltesischen Steuerrichtlinien sehen für geleaste Yachten einen reduzierten Mehrwertsteuersatz vor. Somit bietet Malta eine ideale Lösung für die Versteuerung von Yachten.
Hierzu wird eine Firma in Malta benötigt, deren Eigentümer Sie sein könnten. Somit hätten Sie auch die volle Kontrolle und Sicherheit über Ihre Yacht. In weiterer Folge leasen Sie von dieser maltesischen Firma die Yacht und kommen in den Genuss des reduzierten Steuersatzes. Die maltesische Mehrwertsteuer in Höhe von 18 % auf die Mietsonderzahlung sowie die Leasingraten fällt in Malta an, da dort die Leistung der Leasingtransaktion stattfindet.
Mehrwertsteuer ist grundsätzlich jedoch nur für den Zeitraum zu bezahlen, während dessen sich die Yacht innerhalb der EU respektive der europäischen Hoheitsgewässer befindet. Da dies bei einem Schiff nur sehr schwer einzuschätzen ist und der Nachweis auch nicht leicht zu administrieren ist, wurde - wie schon in Frankreich und Italien - durch das Finanzamt ein pauschaler Satz festgelegt, der sich nach der Länge der jeweiligen Yacht richtet.
In der Spitze kann dieser 5,4 % betragen (30 % des regulären Mehrwertsteuersatzes in Malta) und würde Ihnen somit europaweit eine Steuereinsparung von durchschnittlich über 10 % ermöglichen.
Die Vertragslaufzeiten solcher Leasingverträge sind von 12 bis 36 Monaten möglich. Die Yacht kann bei diesem Modell zu 50 % fremdfinanziert werden. In Einzelfällen ist auch eine höhere Finanzierbarkeit möglich. Leasingofferten, die lediglich auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz ausgerichtet sind, sollten im Hinblick auf Seriosität kritisch betrachtet werden.
Allein schon aus dem Zusammenhang, da für jede Yacht eine eigene Leasinggesellschaft gegründet werden sollte, kommen hierdurch zusätzliche Kosten auf Sie zu. Sofern Sie auch noch an dieser Leasinggesellschaft beteiligt sind, fallen auch weitere Kosten und Steuern an.
Für weitere Informationen bitten wir um persönliche Kontaktaufnahme.
Übersenden Sie uns hierfür Ihre Anfrage nebst Kostenangebot bzw. Kaufvertrag der anstehenden Yacht.
Geben Sie bitte als Anmerkung "Malta Yacht Leasing" an.
Die Wahl auf ein Leasingmodell nach maltesischem Steuerrecht sollte sowohl von ihrem Steuerberater vor Ort sowie von einem Steuerberater ihres Vertrauens auf Malta geprüft werden.
An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass diese Erläuterung lediglich einer groben Information gleichkommt. Wir gehören nicht den steuerberatenden Berufen an und dürfen und wollen auch keine steuerliche Beratung durchführen oder anstreben noch in irgendeiner Weise diesen Anschein erwecken. Daher ist auch unser Rat begründet, ein solches Leasingkonstrukt stets mit ihrem Steuerberater zu besprechen.
Bei Fragen zu diesem sensiblen Thema stellen auch wir gerne den Kontakt zu einer namhaften Kanzlei mit Zugang zu maltesischen Wirtschaftsanwälten her.
Bei Interesse richten Sie gerne Ihre individuelle Anfrage an uns. Vermerken Sie hierbei bitte Ihrem besonderen Wunsch im Feld Anmerkungen des Formulars.