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Bootsidentifikationsnummer: WIN-, CIN- und HIN-Codes

Der Identifikationscode eines Bootes gibt unter anderem Aufschluss über das Modell, das Baujahr und das Herstellungsjahr des Bootes. Dieser Code wird offiziell als WIN (Watercraft Identification Number) bezeichnet. Bei Booten wie auch bei Yachten bis 24 m Länge ist dieser Code am rechten Rand des Heckspiegels bzw. im Bereich der rechten Heckseite des Rumpfes angebracht.

Umgangssprachlich wird die Hull Identification Number (HIN) auch als Rumpfnummer bezeichnet. Sie dient der eindeutigen Identifizierung des Bootes bzw. der Yacht. Sie sollte daher auf Rechnungen, Kaufverträgen und in Registern hinterlegt sein.

Mithilfe der Identifikationsnummer lässt sich das Herstellungsjahr und das Modelljahr des Bootes leicht überprüfen. Die Modellnummer desselben Bootsmodells kann aufgrund von Faktoren wie dem Herstellungsort, Modellaktualisierungen oder größeren Ausstattungsänderungen variieren.

 

Heutzutage wird die Bezeichnung WIN (Watercraft Identification Number, auf Deutsch „Wasserfahrzeug-Identifikationsnummer“) verwendet. Ähnliche Begriffe wie CIN und HIN, die früher genutzt wurden, bedeuten dasselbe. Diese Identifikationssystematik ist Teil der EU-Sportbootrichtlinie und wird seit 1998 allgemein verwendet.

Die Identifikationsnummer enthält zum einen das Länderkürzel und den Herstellercode der Werft. Der Herstellercode (auch Manufacturer's Identification Code, MIC) wird gemäß der EU-Sportbootrichtlinie (Recreational Craft Directive, RCD) von den zuständigen nationalen Behörden oder zertifizierten Institutionen vergeben. Dieser Code ist Teil der Watercraft Identification Number (WIN) und dient dazu, den Hersteller eines Bootes eindeutig zu identifizieren.

In der Europäischen Union wird die Vergabe des Codes in der Regel von einer Behörde oder einem nationalen Verband geregelt, der für die Umsetzung der EU-Sportbootrichtlinie im jeweiligen Land zuständig ist. In Deutschland beispielsweise ist es der Deutsche Boots- und Schiffbauer-Verband (DBSV) oder die Zentralstelle für Sicherheitstechnik im Schiffsverkehr. In anderen Ländern übernehmen ähnliche Organisationen diese Funktion.

Der Herstellercode besteht in der Regel aus drei Buchstaben und wird dann im WIN oder CIN (Craft Identification Number) des Bootes verwendet, um den Hersteller eindeutig zu kennzeichnen.

Anhand eines Identifikationscodes wie beispielsweise DE-MUS11010A708 können folgende Informationen abgelesen werden:

  • Das Länderkürzel "DE" zeigt an, dass das Boot von einem deutschen Hersteller stammt.
  • "MUS" ist der vergebene Herstellercode und steht für den Hersteller des Bootes. Dieser Herstellercode wird verwendet, um die Herstellungswerft zu identifizieren.
  • Die nächsten Ziffern repräsentieren die Modellnummer des Bootes. Hier weist die "11" darauf hin, dass es sich um ein Modell eines spezifischen Bootstyps handelt.
  • Die darauffolgende Ziffernfolge gibt die Seriennummer des Bootes an, in diesem Fall ist die Seriennummer "010", was bedeutet, dass es das zehnte Boot in der Produktionsreihenfolge ist.
  • Der Buchstabe "A" steht für den Produktionsmonat, wobei "A" für Januar steht. Die Monate werden alphabetisch codiert.
  • Die Ziffer "7" nach dem Buchstaben gibt an, dass das Boot im Jahr 2007 hergestellt wurde.
  • Die letzten beiden Ziffern "08" zeigen an, dass das Modelljahr des Bootes 2008 ist.

Es ist jedoch nicht möglich, anhand der Seriennummer die genaue Produktionsmenge eines Modells zu bestimmen, da die Nummerierung beispielsweise bei einem Monatswechsel geändert werden kann.

Die Harmonisierung von Rumpfnummern wurde mit der ersten Sportbootrichtlinie (94/25/EC) einheitlich für alle Boots- und Yachthersteller eingeführt. Die erste Sportbootrichtlinie 94/25/EG (auch bekannt als Recreational Craft Directive, RCD) trat am 16. Juni 1994 in Kraft. Ihre Vorschriften wurden jedoch erst ab dem 16. Juni 1996 verbindlich, da eine zweijährige Übergangsfrist für die Hersteller galt, um die neuen Anforderungen umzusetzen.

Die Richtlinie legte Mindestanforderungen für den Bau, die Sicherheit und die Umweltauswirkungen von Sportbooten und persönlichen Wasserfahrzeugen fest, um die Freizügigkeit der Produkte innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union zu gewährleisten und gleichzeitig ein hohes Sicherheitsniveau zu wahren.

Ab 2008 wurde eine umfassende Überarbeitung der ersten Sportbootrichtlinie (94/25/EG) sowie ihrer Erweiterung (2003/44/EG) in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Interessengruppen durchgeführt. Zu den Teilnehmern gehörten die Behörden der EU-Mitgliedstaaten, die Industrie, Verbraucherorganisationen, Normungsgremien und Vertreter von Konformitätsbewertungsstellen.

Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die Anpassung der Richtlinie an den Neuen Rechtsrahmen, die Regelungen zu Abgasemissionen, die Rolle der verschiedenen Wirtschaftsteilnehmer, einschließlich privater Importeure, sowie die Verantwortlichkeiten der benannten Stellen und nationalen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus wurden Definitionen und grundlegende Anforderungen in mehreren Bereichen präzisiert und entsprechend angepasst.

Die Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder trat am 18. Januar 2016 in Kraft. Ab diesem Datum mussten alle neuen Sportboote, Wassermotorräder und entsprechende Ausrüstungen den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen.

Sie ersetzte die vorherige Richtlinie 94/25/EG und brachte neue Vorschriften, insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Abgasemissionen und Lärmbelastung, sowie eine genauere Definition der Verantwortlichkeiten von Herstellern, Importeuren und Händlern. Die Richtlinie zielt darauf ab, den Binnenmarkt der EU weiter zu harmonisieren und gleichzeitig hohe Sicherheits- und Umweltstandards für Wasserfahrzeuge zu gewährleisten.

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Der Boats-Paper-Check