Die maltesischen Steuerrichtlinien sehen für geleaste Yachten einen reduzierten Mehrwertsteuersatz vor. Somit bietet Malta eine ideale Lösung für die Versteuerung von Yachten.
Hierzu wird eine Firma in Malta benötigt, deren Eigentümer Sie sein könnten. Somit hätten Sie auch die volle Kontrolle und Sicherheit über Ihre Yacht. In weiterer Folge leasen Sie von dieser maltesischen Firma die Yacht und kommen in den Genuss des reduzierten Steuersatzes. Die maltesische Mehrwertsteuer in Höhe von 18 % auf die Mietsonderzahlung sowie die Leasingraten fällt in Malta an, da dort die Leistung der Leasingtransaktion stattfindet.
Leasingmodelle
Die Angaben zu den hier beschriebenen europäischen Yachtleasingmodelle sind lediglich informativ und stellen keine steuerliche Beratung dar. Weiterhin muss ergänzt werden, dass einige der hier aufgeführten Leasingmodelle in der hier beschriebenen Form nicht mehr oder gar nicht mehr am Markt erhältlich sind. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht den steuerberatenden Berufen angehören und auch keine steuerliche Beratung durchführen. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen entsprechenden Steurberater Ihres Vertrauens.
Nachfolgend stellen wir Ihnen drei spezielle Yachtleasing Varianten vor, die aufgrund nationaler Gesetzgebungen zu einer besonderen Regelung der auf die Leasingraten anfallenden Mehrwertsteuer geführt haben:
Die französische Steuergesetzgebung sieht für die Zeit, in der sich eine dauerhaft vermietete Yacht außerhalb der europäischen Hoheitsgewässer befindet, keine Mehrwertsteuerpflicht vor. Hieraus sind zwei Leasingmodelle entstanden.
Das erste Modell ist direkt an dem Grundtenor dieser Regelung orientiert und lohnt sich insbesondere für diejenigen, die auf große Fahrt gehen oder ihren dauerhaften Liegeplatz außerhalb der EU haben. Sie zahlen 20,0 % französische Mehrwertsteuer nur für die Zeit, in der Sie sich mit Ihrer Yacht innerhalb der 12 Meilen Zone der Hoheitsgewässer der Europäischen Union befinden.
Die italienische Regierung hat verschiedene Richtlinien zur Anwendung der Mehrwertsteuer beim Leasen von Yachten herausgegeben. Diese erlauben den Leasingfirmen einen reduzierten Anteil der üblichen 22 % italienischer Mehrwertsteuer auf die Leasingraten zu berechnen. Die Abstufung der Reduzierung ist in erster Linie abhängig vom Typ und der Länge der zu berücksichtigen Yacht.
Die steuerlichen Einsparungen können dabei erheblich sein: So fallen bei einer 30 m langen Motoryacht beispielsweise lediglich 6,60 % Mehrwertsteuer auf die Leasingraten an.